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Die europäische Erbrechtsverordnung bringt weitgreifende Änderungen mit sich: Während in vielen Ländern Europas bislang an die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen angeknüpft wurde, ist nun in nahezu allen EU-Mitgliedsstaaten der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort eines Menschen für seine Rechtsnachfolge maßgeblich. Daneben besteht die Möglichkeit, unabhängig vom Aufenthaltsort das eigene nationale Erbrecht zu wählen. Das bietet viele Chancen, stellt die Juristen aber auch vor große Herausforderungen. Nicht nur die nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten müssen miteinander verglichen werden. Genauso notwendig ist eine Abstimmung mit den erbrechtlichen Regelungen von Staaten außerhalb der EU, wie der Schweiz und Liechtenstein.
Wir, die Anwälte von Transalp-Recht, blicken über den Tellerrand des eigenen nationalen Rechts. Über unser länderübergreifendes Netzwerk an Erbrechtsspezialisten bieten wir Ihnen eine optimale juristische Beratung bei Ihrem grenzüberschreitenden Erbfall.
Fallbeispiel - Erbschaftssteuer

Erblasser E ist österreichischer Staatsangehöriger und kinderlos, aber glücklich mit F, einer Deutschen, verheiratet. Das Ehepaar lebt in Deutschland. E ist Eigentümer eines Landsitzes im Salzkammergut. Das Objekt ist sehr werthaltig. Als E stirbt, wird er von seiner Frau alleine beerbt. Das deutsche Finanzamt erhebt nun Erbschaftssteuer auf den in Österreich belegenen Grundbesitz.
DIE SITUATION IN DEUTSCHLAND
Der deutsche Fiskus besteuert einen Erbfall grundsätzlich immer dann, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls in Deutschland leben bzw. gelebt haben oder vor weniger als 5 Jahren ins Ausland verzogen sind. Auch Österreicher, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen damit ihre österreichischen Heimaterbschaften nach deutschem Recht versteuern. Reichen dann die Freibeträge nicht aus, fällt Erbschaftssteuer an. Je nach Tarif sind das zwischen 7% und 50% des Nachlasses.

DIE SITUATION IN ÖSTERREICH
Würden die Eheleute in Österreich leben, würden die Dinge anders liegen. Das österreichische Recht kennt nämlich keine Erbschaftssteuer. Nach österreichischem Recht ist es vielmehr möglich, Vermögen steuerfrei zu vererben – auch an deutsche Staatsangehörige. Grundvoraussetzung ist allerdings, dass alle Beteiligten – Erblasser und Erben – ihren deutschen Wohnsitz aufgegeben haben und wenigstens 5 Jahre vor dem Erbfall in Österreich leben. Es fällt dann lediglich eine Grunderwerbsteuer an und die wird bei nahen Angehörigen nach einem sehr günstigen Tarif berechnet.

Gewusst wie - optimale Erbschaftssteuer
Die Europäische Erbrechtsverordnung und die unterschiedliche erbschaftssteuerliche Lage in beiden Ländern eröffnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Binationale Paare oder Staatsangehörige, die auf der jeweils anderen Seite der Alpen leben, können diese Gestaltungsmöglichkeiten bei vorausschauender Planung geschickt nutzen. Im genannten Beispielsfall kann kann ein Umzug in die Alpenrepublik in Erwägung gezogen werden.
Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Verfügung.

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